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Ausbildungsprogramm NRW


Ausbildungsprogramm NRW - Gemeinsam Chancen eröffnen

 

Warum wird gefördert?

Ausbildung ist für Betriebe ein wichtiger Faktor, um sich qualifizierten Fachkräftenachwuchs zu sichern. Gleichzeitig ist sie die Grundvoraussetzung für beruflichen Erfolg und gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen. Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist jedoch durch große regionale Unterschiede geprägt. Während in einigen Städten und Kreisen ein Überangebot an Ausbildungsstellen herrscht, liegt das Angebot in anderen Teilen des Landes deutlich unter der Ausbildungsplatznachfrage.

Insbesondere für Jugendliche mit eingeschränkten Ausbildungsmarktperspektiven ist es dort schwerer, einen Ausbildungsplatz zu finden. Deshalb fördert das Land Nordrhein-Westfalen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche in Gebieten mit einer ungünstigen Ausbildungsmarktlage.

 

Was wird gefördert?

Pro Jahr werden rund 1.000 Ausbildungsplätze gefördert. Betriebe, die zusätzliche Ausbildungsplätze einrichten, erhalten in den ersten beiden Jahren ab Programmstart einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe von Euro 325,- im Monat (bei Vollzeit-Ausbildung). Um Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen und den Jugendlichen individuelle Hilfestellung zu geben, finanziert das Land zusätzlich eine begleitende Betreuung durch einen zertifizierten Bildungsträger.

 

Welche Vorteile hat das Programm?

Für Unternehmen

  • Durch zusätzliche Ausbildungsplätze wird der notwendige Fachkräftenachwuchs im eigenen Betrieb gesichert.

  • Betriebe, die bisher nicht ausgebildet haben, können leichter in die Ausbildung einsteigen.


Für junge Ausbildungssuchende

  • Ausbildungssuchende mit schlechteren Startbedingungen erhalten eine Beschäftigungsperspektive.

  • Die individuelle Begleitung unterstützt die persönliche Entwicklung.

 

Für Nordrhein-Westfalen

  • Dem Ungleichgewicht auf dem Ausbildungsmarkt in bestimmten Regionen Nordrhein-Westfalens wird entgegengesteuert.

  • Der Fachkräftenachwuchs wird gefördert und die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft.

 

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich sein. Zusätzlich bedeutet entweder, dass der ausbildende Betrieb mit dem geförderten Ausbildungsplatz mehr Auszubildende ausbildet, als im Durchschnitt der letzten vier Jahre (jeweils zum Stichtag 31.12.) oder dass der Betrieb erstmalig ausbildet. Dieses müssen die Betriebe zwingend schriftlich mit Hilfe einer betrieblichen Selbstauskunft versichern.

  • Die beteiligten Betriebe müssen ausbildungsberechtigt sein.

 

Wie ist der Ablauf?

  • Zertifizierte, zum Programm zugelassene Bildungsträger gewinnen interessierte Ausbildungsbetriebe.

  • Die Berufsberatungen der regionalen Agenturen für Arbeit und Jobcenter identifizieren potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Bildungsträgern vorgeschlagen werden.

  • Der Betrieb schließt einen regulären betrieblichen Ausbildungsvertrag mit den Jugendlichen ab.

  • Regionale Bildungsträger erhalten den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und leiten ihn an den Ausbildungsbetrieb weiter.

 

Weitere Informationen zum Programm finden Sie im Internet unter:

www.mags.nrw/ausbildungsprogramm-nrw,

sowie auf den aktuellen Flyern des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

Informationen zum Ausbildungsprogramm für Betriebe,

Informationen zum Ausbildungsprogramm für Jugendliche.

 

 

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:

 

Barbara Schulz

Raum 3.1
Dahlstr. 42-44
47169 Duisburg

0203 - 39656-139

 

 

 

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