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Elschen Harmel

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Elschen Harmel

11 Jahre alt

 

Die Nazis waren der Meinung, dass Menschen mit einer geistigen Einschränkung als schwachsinnig bezeichnet werden müssen. Menschen mit Epilepsie oder einer Alkoholsucht galten ebenfalls als schwachsinnig. Auch blinde und taube Menschen sollten nicht Mitglied der Gemeinschaft sein.


Sie hatten in den Augen der Nazis kein Recht zu leben. Ihr Leben galt als lebensunwert.


Diese Menschen wurden von ihren Familien getrennt und in sogenannten „Heilanstalten“ untergebracht.

Viele wurden zwangssterilisiert. Gleichzeitig wurde die Versorgung mit Nahrung stark eingeschränkt. Heizungen wurden abgeschaltet und die hygienischen Umstände waren so schlecht, dass sich Krankheiten ausbreiteten. Die Menschen starben aus Hunger, an
Unterkühlung, an vermeidbaren und sich schnell ausbreitenden Krankheiten.
1939 führten die Nationalsozialisten eine Meldepflicht für Kinder, die eine Behinderung hatten, ein. Die Kinder wurden in eine der 30 Kinderfachabteilungen aufgenommen. Die Heilanstalt „Waldniel“ hatte insgesamt 200 Betten. Ein Arzt untersuchte die Kinder. Nach der Diagnose, bei der Schwachsinn bestätigt wurde, wurden sie vergast oder durch das Schlafmittel Luminal getötet.
Die Kinder erhielten drei bis fünf Tabletten und schliefen zunächst ein. Nachdem sie aufwachten, erhielten sie noch einmal die gleiche Dosis. Sie glitten in die Bewusstlosigkeit, litten unter Atemnot und starben während ihnen Schleim aus der Nase und dem Mund lief,
nach drei bis acht Tagen.
Elschen war ein kleines Mädchen. Sie lebte in der Lösortstraße 59 und kam als gesundes Mädchen zur Welt. Später erkrankte sie an einer Infektion. Die Infektion war so schwer, dass eine geistige Behinderung zurückblieb. Mit acht Jahren besuchte sie die Sonderschule in der Nähe des ehemaligen Wohnortes. Von dort wurde sie von den Nazis in die Heilanstalt Waldniel gebracht.

 

Sie sollte ihren 12. Geburtstag nicht mehr erleben.
Sie starb in Waldniel am 09.01.1943

 

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